Unser Schwerpunkt liegt auf der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften. Darunter fallen alle gemäß § 27 Wohnungseigentumsgesetz festgelegten Aufgaben und Befugnisse eines Verwalters. Hierbei legen wir besonderes Augenmerk auf eine wertschätzende und verständliche Kommunikation mit den Eigentümern, Transparenz in Bezug auf unsere Tätigkeiten, eine zügige Bearbeitung der anfallenden Aufgaben und eine kompetente Beratung unserer Mandanten.